Die PIN in Kombination mit Ihrem VR-NetKey/Alias schützt Ihr OnlineBanking bestmöglich vor Angreifern. Um einen Sicherheitsstandard zu erfüllen, muss Ihre PIN ein bestimmtes Format erfüllen. Das heißt, sie braucht zum Beispiel eine bestimmte Zeichenanzahl, eine Kombination aus Groß- und Kleinschreibung und Sonderzeichen. Im Rahmen der Umsetzung der PSD2-Richtlinie aus dem Jahr 2019 wurde das PIN-Format 8 als neuer Sicherheitsstandard eingeführt.
Regeln für die neue PIN:
Mindestens 8, maximal 20 Stellen.
Die PIN muss entweder rein numerisch sein oder mindestens einen Großbuchstaben und eine Ziffer enthalten.
Erlaubter Zeichensatz:
Buchstaben (a-z und A-Z, inkl. Umlaute und ß)
Ziffern (0-9)
Die Sonderzeichen: @ ! % & / = ? * + ; : , . _ -
Verwenden Sie keine leicht zu erratende PIN, wie zum Beispiel Zahlenfolgen oder zu einfache Zahlen- und Zeichenkombinationen.
Diesen Sicherheitsstandard prüfen wir regelmäßig und aktualisieren bei Bedarf die technischen Vorgaben für die PIN. Um Ihr OnlineBanking weiterhin bestmöglich zu schützen, müssen Sie Ihre PIN gemäß der neuen Vorgaben ändern, sofern Sie diese nicht bereits im PIN-Format 8 angelegt haben.
Ab dem 25.09.2023 erhalten Sie bei Ihrer nächsten Anmeldung im OnlineBanking oder in der VR Banking App einen entsprechenden Hinweis.