Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer VR Bank Dreieich-Offenbach eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Regionalbeirat
Bindeglied zwischen Vorstand und Mitglied
Als Bank der Region sind wir traditionell fester Bestandteil des Lebens vor Ort und mit jedem der Teilbezirke unseres Geschäftsgebiets eng verbunden. Diese Verbindung ist unserer VR Bank Dreieich-Offenbach eG sehr wichtig und wir möchten sie noch weiter stärken. Das wird durch den Regionalbeirat möglich.
Der Regionalbeirat ist ein neuer Bestandteil innerhalb der Struktur unserer Genossenschaftsbank. Angesiedelt ist er als Bindeglied zwischen Vorstand und Mitgliedern. Ein Regionalbeirat besteht aus drei bis fünf Mitgliedern. Die Beiräte sind vor Ort aktiv und stark integriert, beispielsweise in ihrer Funktion als lokal ansässige Unternehmer oder als Person des öffentlichen Lebens. Dadurch kennen sie lokale Gegebenheiten und Besonderheiten des Regionalmarkts vor Ort. Als Sprachrohr der Mitglieder sowie der Kundinnen und Kunden sind sie in der Lage, der VR Bank Dreieich-Offenbach beratend zur Seite zu stehen.
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.